Rauchmelder

Warum Rauchmelder kaufen???

Ab 01. Janauar 2018 Pflicht!!!

Im Schlaf überrascht, verliert man durch die giftigen Rauchgase schnell das Bewusstsein und kann rauchmelderim schlimmsten Fall ersticken, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Etwa 95% der Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer. Diese Zahlen sind oft nur schwer nachvollziehbar. Vielleicht wird es verständlicher, wenn Sie sich die Entstehung eines Zimmerbrandes ansehen (siehe unten). Danach werden Sie feststellen, dass z.B. tatsächlich 1 bis 2 Minuten früher aus dem Schlaf erwachen – lebensrettend sein kann!

 

Allgemeine Informationen über Rauchmelder

Rauchmelder verkaufen sich in der Bundesrepublik (zum Glück) derzeit so gut wie nie. Über Handelsketten, Baumärkte drängen Produkte mit und ohne Prüfzertifikate zum Verbraucher. Doch ob diese Rauchmelder im Ernstfall auch verlässlich die Rauchgaskonzentration in der Luft melden, ist nach Expertenmeinung fraglich. Einheitlich warnen alle Fachleute vor dem Ankauf von qualitativ „minderwertigen Geräten“, bei denen die Gefahr besteht, dass sie im Ernstfall nicht funktionieren oder bei entsprechendem Lichteinfall häufig Fehlalarme hervorrufen.

Der Deutsche Feuerwehrverband und der ZVEI empfehlen daher, nur VdS-geprüfte Rauchmelder zu kaufen, die ein hohes Sicherheitsniveau garantieren. Weitere Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die VdS-Prüfung erfüllen muss:

Es muss verhindert werden, dass der Melder montiert werden kann, wenn die Batterie nicht richtig oder gar nicht eingelegt wird (Batterieanwesenheitskontrolle).

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung sollte mindestens 30 Tage dauern.
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist eine weitere Voraussetzung.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.

Funktionsweise eines Rauchmelders

Der Rauchmelder besteht im Allgemeinen aus einer dunklen Kammer, durch die ein Lichtstrahl verläuft (siehe Abb. 1). Normalerweise (kein Rauch in der Luft) trifft dieser Lichtstrahl nicht auf das Fotoelement. Dringt nun Rauch in den Rauchmelder (siehe Abb. 2), so wird an den Rauchpartikeln das Licht gebrochen und das Licht zerstreut. Trifft nun Licht auf das Fotoelement, wird der Alarm aktiviert. Nun beginnt der Melder zu blinken (Kontrollampe) und einen sehr lauten Warnton abzugeben. Das Fliegengitter verhindert das Eindringen von Insekten und größeren Stoffen, die zum fehlerhaften Auslösen des Melders führen könnten.

rauchmelder1 rauchmelder2

 

 

 

 

 

Installation und Anwendung eines Rauchmelders

Ein Rauchmelder ist sehr einfach zu Installieren. Mit zwei kleinen Schrauben wird eine Halteplatte an die Decke montiert. Im Grunde war’s das schon! Nun wird der mit der Batterie versehene Melder nur noch an die Halteplatte gesteckt und er ist Einsatzbereit. Durch diese Konstruktion kann der Melder auch zum Batteriewechsel oder Funktionstest schnell von der Decke abgenommen werden. Aber keine Angst: Die Batterien müssen nur sehr selten gewechselt werden – sie halten mehrere Jahre.

Wo und wieviele Rauchmelder installiert werden sollten, hängt von Ihren Wohnverhältnissen und Ihrer gewünschten Sicherheit ab. Minimum sollte auf allen „Fluchtwegen“ ein Rauchmelder angebracht werden, also in den Fluren und/oder Treppenhäusern. Weiteren Schutz bietet die Installation von Meldern in allen Schlafzimmern (z.B. Eltern- und Kinderschlafzimmer). Maximaler Schutz ist gegeben, wenn jeder häufig genutzte Raum mit einem Rauchmelder gesichert wird, also z.B. zusätzlich Wohn- und Esszimmer oder Hobbykeller. In der Küche sollten keine Rauchmelder installiert werden, da die Küchendämpfe zu häufig Fehlalarme auslösen. Ein Hinweis: Gute Rauchmelder sind so eingestellt, dass sie durch normalen Zigarettengenuss in einem Zimmer nicht auslösen! Bei einem Brand dagegen schon!

In den folgenden Skizzen, sind Beispiele für minimalen und guten Schutz durch das Anbringen von Rauchmeldern gezeigt:

melder3 melder2

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Weitere Informationen

In einem Einfamilienhaus werden etwa zwischen 2 und 6 Rauchmelder installiert. Um sich hier im Falle eines Feuers weitere wertvolle Sekunden zu verschaffen, gibt es die Möglichkeit „Funkrauchmelder“ zu kaufen. Diese senden im Alarmfall ein Signal an alle anderen Melder. So werden alle Bewohner im Haus geweckt!

Für Wohnungen mit Gasanschluss bietet sich zusätzlich ein Gasmelder an. Dieser gibt Alarm, sobald eine gefährliche Menge Gas im Raum gemessen wird. Diese Melder eignen sich auch zum Einsatz in der Küche.

Wichtige Informationen zum Thema finden Sie unter „www.rauchmelder-lebensretter.de“. Hier erfahren Sie mehr über die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“.

Um sich einmal einen Eindruck davon zu verschaffen, wie ein Zimmerbrand ablaufen könnte, sind hier einige Bilder eines „Zimmerbrandes“ dokumentiert. Die Bilder stammen aus einem Video, das vom Sender Kabel1 (K1 – Das Magazin) ausgestrahlt wurde. In diesem Video wurde die Wirksamkeit von Rauchmeldern demonstriert. Die Bilder und vor allem die Zeiten (!) sind erschreckend und sollten dazu Anregen, über den Kauf von Rauchmeldern nachzudenken:

brand1

 

Bild 1 – Zeit: 0:00 min

Es wurde ein Kunststoffsofa in Brand gesetzt. Dies könnte z.B. durch das versehentliche Fallenlassen einer Zigarette ausgelöst worden sein. Dadurch kommt es nun zu einem Brand. In dem Moment, wo die ersten Flamme auflodern beginnen wir die Zeit zu stoppen (Bild 1)

 

 

brand2

 

Bild 2 – Zeit: 0:40 min

Bereits nach 40 Sekunden (Bild 2) ist eine deutliche Rauchentwicklung zu erkennen. Dies ist der Moment, an dem der Rauchmelder Alarm gibt. Das Feuer hingegen ist noch nicht sehr groß – allerdings jetzt schon zu entwickelt, um selbst noch eine Brandbekämpfung durchführen zu können. Jetzt sollte man sich sofort in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen.

 

 

brand3

 

Bild 3 – Zeit: 1:00 min

Bereits nach 1 Minute (Bild 3) befinden sich dicke, giftige Rauchschwaden unter der Decke. Diese Dämpfe sind nicht nur Hochgiftig, sondern auch heiß. Selbst wenige Atemzüge dieser Gase können zu Bewusstlosigkeit und Schlimmstenfalls zum Tod führen.

 

 

 

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Bild 4 – Zeit: 1:15 min

In Bild 4 sieht man den Raum weitere 15 Sekunden später. Die Rauchschicht unter der Decke senkt sich jetzt sehr schnell bis zum Boden. Die Temperaturen und der Sauerstoffgehalt sind in Bodennähe am besten. Kriechen Sie daher in solch einen Falle dicht über dem Boden ins Freie (siehe dazu Bild 5).

 

 

 

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Bild 5 – Zeit 1:30 min

Die Temperaturen steigen nun in kürzester Zeit auf ca. 300 °C in Bodennähe. Unter der Decke stauen sich Temperaturen bis 1000°C an. Ca. 4 Minuten nach Ausbruch des Brandes steht das Zimmer in Vollbrand. Bereits nach 2 Minuten gibt es vermutlich keine Fluchtmöglichkeit mehr.

Wie Sie an den Zeiten der Brandentwicklung erkennen können, kann es Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen retten, wenn Sie auch nur 1 Minute früher geweckt werden.

 

Hinweis gültig ab 01. Januar 2018

München/Würzburg – Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfalle auch sinnvoll sein.

Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt i.d.R. noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können.

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden sicherlich überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es empfiehlt sich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen den unmittelbaren Besitzern (Mieter) und dem Eigentümer (Vermieter) zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat auf seiner Homepage unter www.stmi.bayern.de weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht veröffentlicht. Auch auf der Homepage des LFV Bayern sind dazu Informationen abrufbar.

Deine FEUERWEHR hilft – vorbeugen musst DU!